Die Frage, ob Grundrechte für Tiere etabliert werden sollten, beschäftigt seit einiger Zeit die Politik und wird stark in den Medien debattiert. Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns erst einmal damit auseinandersetzen, was Grundrechte für Tiere bedeuten würden. Was sagt unser Grundgesetz denn eigentlich aus und was beinhaltet es? Außerdem müssen wir uns damit auseinandersetzen, wie Tiere zum gegenwärtigen Zeitpunkt in unserem Gesetz verankert sind. Haben Tiere bereits Rechte und wenn ja, wie sehen diese aus?
Welche Rechte haben Tiere aktuell nach unserem Gesetz?
Tiere waren lange Zeit in unserem Zivilrecht als „Sache“ verankert. Seit 2002 ist das Staatsziel Tierschutz allerdings im Grundgesetz zu finden (Art. 20a). Aber was genau bedeutet das eigentlich? Um das zu verstehen, habe ich mir diesen Artikel unseres Grundgesetzes von einer guten Freundin und Juristin erläutern lassen.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Dieser Artikel betrifft weniger uns Bürger, sondern mehr den Staat. Es handelt sich hierbei nicht um ein Gesetz, sondern vielmehr um einen Gesetzesentwurf, dessen Durchsetzung ein zukünftiges Ziel darstellt.
Tiere haben keinen besonderen Stellenwert in unserem Gesetz und somit auch keinerlei Rechte. Es existieren lediglich Gesetze, die uns Menschen Pflichten in Bezug auf das Tier zusprechen, wie beispielsweise das Tierschutzgesetz. Dieses soll Tiere vor Misshandlung und weniger artgerechter Haltung schützen. Das Tierschutzgesetz unterscheidet zwischen Haustier, Nutztier und Wildtier. Inhaltlich wird für uns Menschen festgelegt, wie Tierhaltung und das Töten von Tieren auszusehen haben. Auch Tierversuche sind geregelt und somit immer noch legal in Deutschland. Paragraph eins des Tierschutzgesetzes sagt aus, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein „vernünftiger Grund“ ist also ein sehr dehnbarer Begriff und lässt eine Menge Raum für Interpretationsfreiheit.
Nach Klärung der Frage, wo Tiere zum gegenwärtigen Zeitpunkt in unseren Gesetzen ihren Platz haben und um die Frage, ob Grundrechte für Tiere etabliert werden sollten zu beantworten, ist sich erst einmal mit der Begrifflichkeit unseres Grundgesetzes auseinanderzusetzen. Um zu verstehen, was ein Grundrecht für Tiere bedeuten würde, müssen wir wissen, was eigentlich in unserem Grundgesetz steht. Was sind jedermanns Rechte und Pflichten?
Unser Grundgesetz
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, es beinhaltet Werte und Regeln für das Leben miteinander. Die Gesetze des Grundgesetzes sind in elf Teile gegliedert: Grundrechte, Bund und Länder, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Gesetzgebung des Bundes, Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung, Rechtsprechung, Finanzwesen und zuletzt Übergangs- und Schlussbestimmungen. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben also eine Menge Grundgesetze. Wichtig für unseren Bezug auf die Tierwelt sind nun vereinzelte Artikel aus Teil eins „Grundrechte“.
Was ist ein Grundrecht überhaupt? Als Grundrecht kann man jenes Recht verstehen, das einem als Mensch zusteht, da es auch als eine Art Grundbedürfnis gesehen werden kann. Hier ist nicht jeder Artikel auf die Tierwelt zu übertragen, da Tiere sich natürlich in ihrem Wesen und ihrer Lebensform von uns Menschen unterscheiden und somit nicht demonstrieren gehen oder Berufsfreiheit ausüben können. Das Grundgesetz unserer Tiere wäre also bei weitem nicht so vielfältig ausgeprägt, wie das des Menschen. Ich habe einmal einzelne Grundrechte mit ihren Pro- und Contraseiten herausgearbeitet, die auch im Grundgesetz für Tiere zu finden wären.
Das Grundgesetz der Tiere
Direkt zu Beginn (Art. 1 GG) finden sich Menschenwürde und Menschenrechte (…) : „ (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Für die Tierwelt lautet die Bedeutung, dass nach gesetzlicher Regelung auch deren Würde unantastbar ist und dass dies einzuhalten die Verpflichtung des Staates und auch unsere ist. Was genau fällt also unter Würde? Die Bosch-Stiftung schreibt auf ihrer Homepage „Würde ist ein abstrakter, schwer greifbarer und zugleich so bedeutsamer Begriff. Eine konkrete Definition fällt auf Anhieb gar nicht so leicht.“ Damit haben sie Recht behalten. Jeder spricht immer von Würde und dass diese unantastbar ist, aber ich habe mir noch nie persönlich Gedanken darüber gemacht, wie diese Würde eigentlich auszusehen hat. Bei meiner Suche nach einer richtigen Definition, die sich mit meinen groben Vorstellungen vereinbaren lässt, bin ich auf die Bundeszentrale für politische Bildung gestoßen. Auf ihrer Seite erklären sie „(…) Alle Menschen haben einen Wert. (…) Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang (…) Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun. (…) Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden. “ Die Würde des Menschen zu achten bedeutet also, dass absolut niemand das Recht hat einen anderen zu diskriminieren und Gewalt anzuwenden, da ausnahmslos alle gleich wertvoll sind. Wäre dieser Artikel also im Grundgesetz der Tiere verankert, würde das bedeuten, dass das Töten von Tieren gesetzeswidrig ist. Nicht nur wir Menschen wären nach dem Gesetz gleichgestellt, sondern wären wir auf selber Ebene mit Tieren. Es würde nicht mehr nur zwischen Tier und Mensch differenziert werden, sondern wir wären alle gleichgestellt unter dem Begriff Lebewesen.
Weiter geht es mit Artikel zwei des Grundgesetzes: Persönliche Freiheitsrechte. „(2) Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (…).“ Für uns Menschen bedeutet das ganz einfach „Du darfst niemanden verletzen, töten und seiner Freiheit berauben“ und im Tierreich würde diese Definition übereinstimmen – Du darfst kein Tier körperlich verletzen. Jegliche Formen von Tierhaltung würden verboten. Nach diesem Gesetz hätte jedes Tier das Recht auf Freiheit, das bedeutet im Umkehrschluss – das Abschaffen von gewaltsamen Formen der Tierhaltung, also Zoos, Viehhaltungen, Labore oder Tötungsstationen; doch sogar die Haustierhaltung wäre verboten.
Je nach Auslegung des Gesetzes, lässt sich auch Artikel elf des Grundgesetzes auf die Tierwelt übertragen. „Freizügigkeit – (1) alle deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“ (Art. 11 GG). Bedeutet also, jeder Mensch darf sich frei bewegen und bestimmen, wo er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben möchte. Im Tierreich würde das in etwa genauso aussehen. Nur stellt sich hier die Frage, ob das überhaupt zum Tierschutz beiträgt? Einem Tier die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf seinen Lebensraum zu gewähren, muss nicht unbedingt etwas Positives sein. Jedes Waldtier sollte das Recht haben, dort auch in Frieden zu leben und jeder Fisch sollte Anspruch auf sein Gewässer haben. Aber denkt man die Sache weiter, muss man auch bedenken, dass bei Umsiedlung eines Waldtieres in städtische Gebiete, nicht eingegriffen werden darf. Würde also beispielsweise ein Bär seinen Weg in die Stadt finden, könnte man nicht eingreifen und müsste Schutzlosigkeit in Kauf nehmen.
Fazit
Es gibt also sowohl Pro, als auch Contraseiten. Aber diese gelten nach meiner Meinung nicht für die Begrifflichkeit „Grundgesetz der Tiere“ als Solches, sondern dafür unser Gesetz zu nehmen und es copy-and-paste auf das Tierreich zu übertragen.
Ein Grundgesetz für Tiere zu erarbeiten würde bedeuten, die Grundrechte des Menschen auf das Lebewesen als Allgemeines anzupassen und zusätzlich neue Gesetze zu verabschieden, die individuell auf das Tier angepasst werden. Die Verabschiedung und Schaffung eines Grundgesetzes für Tiere würde das friedliche Leben miteinander sicherstellen. Tiere sollten demnach in Frieden leben können und dabei nicht von uns Menschen beeinflusst werden und so auch umgekehrt. Häufig sind Menschen Vertreter des Speziesismus. Ich bin viel mehr der Meinung, der Speziesismus sollte durch ein Grundgesetz für Tiere eine neue Bedeutung bekommen. Wir stehen schon irgendwie über Tieren, weil sie ihren Willen nicht äußern und sich nicht wehren können, aber anstatt das auszunutzen und gewalttätig oder herrschend über den Tieren zu stehen, könnten wir vielmehr als moralische und schützende Instanz über ihnen stehen! Die Interpretation meines persönlichen Grundgesetzes würde also in erster Linie beinhalten, Schutz zu gewährleisten. Demnach wäre also auch nicht die komplette Haltung der Tiere verboten, sondern Ausbeutung, gewaltsame und missbrauchende Haltung von Tieren; wir müssen verstehen: Tiere sind keine Sache, sondern Lebewesen, die es durch unsere Hand zu schützen gilt.
Wie siehst du das? Sollten Grundrechte für Tiere etabliert werden und wenn ja, wie sollten diese aussehen?
Liebe Lisa, das hast du wirklich sehr schön geschrieben. Man kann deinen Gedanken gut folgen und ich teile deine Ansichten. Ich frage mich auch oft, mit welcher Begründung in unserer Welt, ein bestimmtes Lebewesen mehr oder weniger Wert ist, als ein anderes. Das lässt sich im Übrigen auch sehr gut auf die Migrationspolitik und -debatte übertragen. Es gibt da leider einige Baustellen in unserer heutigen Zeit …
Mach weiter so, Lisa! Sei bunt, wild und laut! ❤️
Liebe Grüße,
Johannes
Lieber Johannes,
Danke, dass du mich an deinen Ansichten teilhaben lässt, das ist ein Mehrwert! Ich stimme dir voll und ganz in deiner Aussage zu, dass viele vergleichbare Baustellen in unserer Gesellschaft und auf unserer Erde existieren und der wichtigste Schritt ist es zunächst, dass wir das erkennen.
Danke für deine Unterstützung
Liebe Grüße,
Lisa <3
Hello hello 🙂
Also erst mal Respekt für Respekt für die Recherche und den tollen Blog..
Bezogen auf den Artikel würde ich der Essenz des Ganzen Recht geben; Tiere brauchen mehr Rechte, z.b. sollte Wasservögeln ua. wie Enten, in ihrer Haltung, nicht nur Wasser aus Tropfhähnen, zustehen, da diese Haltung das natürliche Leben des Tieres beeinträchtigt.
So viele Missstände gibt es, die dieser Art entsprechen, doch beim Lesen des Artikels wurde mir klar dass es äußerst problematisch wäre und daher auch schlicht unrealistisch den Tieren ein Recht zuzusprechen, was dem Menschen deren Tötung untersagen würde.
Wenn also dem Fazit nach Tierhaltung ohne Gewalt und Ausbeutung erlaubt wäre, klingt es so als seien diese Komponenten nur in der Haustierhaltung zu vereinen, sofern man das Töten als Gewalt und das Nutzen des Tieres, sei es durch Schlachtung oder Produkte des lebenden Tieres, als Ausbeutung sieht.
Man könnte wenn man das wollte und rein theoretisch natürlich allen Menschen gesetzlich dazu verpflichten vegan zu sein, doch man muss eben auch beachten dass mehr dahinter steckt.
Beispielsweise dient bei der Jagd das Töten auch dem Artenschutz, und Zoos nicht nur aber auch der Arterhaltung, was natürlich traurig ist aber zu der heutigen Zeit notwendig, vor allem wenn es um nicht deutsche Tiere geht wie den Tiger.
Man sollte also verstehen, dass einfach Tiere nicht zu töten (zum Beispiel) auch keine Lösung zum Wohle der Tiere ist.
Wenn Tiere aber getötet werden dürfen kann man Ihnen dann noch ein Recht zusprechen, welches dem im Grundsatz widerspricht?
Der Umgang generell sollte jedoch moralisch vertretbar sein, und klar auch diesen Aspekt kann man verschieden interpretieren.
Liebe Caro,
Vielen lieben Dank für deinen Einwurf! Ja, die Frage, ob und wenn ja, Tieren Rechte zugesprochen werden sollten ist eine seeeehr komplexe Frage und jeder würde diese wahrscheinlich unterschiedlich beantworten.
Es gibt auf praktischer Ebene viele Widersprüche und gerade deshalb ist diese Diskussionsfrage schwer und individuell zu beantworten. Vieles ist Auslegungssache und eine Frage der Moral unter der jeder Mensch einfach etwas anderes versteht. Das war mein persönlicher kleiner Gesetzesentwurf 😉 Danke, dass du deine ganz eigenen Vorstellungen geteilt hast, es ist interessant und auch wichtig zu sehen, wie verschiedenste Menschen zu diesem Thema stehen!
Ich stimme dir allerdings u.a. in dem Punkt mit der Jagd in Bezug auf den Artenschutz nicht zu, denn meines Erachtens nach legitimieren Jäger meist ihre Arbeit damit, eine Überpopulation zu vermeiden. Diese kann nach meiner Auffassung nicht entstehen, da die Natur sich auf natürliche Weise reguliert und eine Überpopulation durch natürliche Selektion (Umwelteinflüsse, Fressfeinde etc.) vermieden wird. Nicht nur das, sondern die Selektion schafft auch ein Gleichgewicht der Vielfalt in den Ökosystemen und Arten.
Ich glaube, der Mensch möchte sich eher teilweise nicht eingestehen, dass er dort nicht gebraucht wird. Die Umwelt findet ihren Weg 🙂
Ganz liebe Grüße
Lisa <3